Archiv 2020

 

Frohe Weihnachten 2020


Offenlage der Bahnpläne im Planfeststellungsabschnitt 8.4 der Bürgertrasse

Liebe Mitglieder von MUT e.V.,
speziell diejenigen aus dem Bürgertrassenbereich 8.4 Bad Krozingen-Müllheim

mit der Offenlegung der Bahnpläne zum Planfeststellungsabschnitt 8.4, dem südlichen Teil der Bürgertrasse, hat am 1. Juli 2020 offiziell das Anhörungsverfahren in der Planfeststellung für den Streckenabschnitt Bad Krozingen-Müllheim begonnen. Darüber informiert das Regierungspräsidium Freiburg als Anhörungsbehörde unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Abt2/Ref24/Rheintalbahn/Seiten/PfA84-Krozingen-Muellheim.aspx--> RHEINTALBAHN: Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe – Basel, Planfeststellungsabschnitt 8.4 Bad Krozingen – Müllheim; Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen. Die Planunterlagen finden sich unter https://www.karlsruhe-basel.de/offenlage84.html --> anklicken: Hier gelangen Sie zu den Unterlagen im Digitalen Planungsordner.

Und weiter mit

Es erscheint ein Verzeichnis aller Planunterlagen im pdf-Format, die studiert und kopiert werden können. Die Unterlagen stehen bis zum 31. Juli 2020 im Internet. Bitte kopieren Sie sich die für Sie wichtigen Unterlagen. Dazu verfügt der MUT-Vorstand über einen kompletten Satz der Planunterlagen (bei Interesse an einer Einsichtnahme: Bitte Termin absprechen per Email an kg-kaiser@t-online.de oder vorstand@mut-im-netz.de.

Der Erläuterungsbericht (Unterlage VS01_U01 Erläuterungsbericht) gibt einen allgemeinen Überblick. Die Fülle der Information ist allerdings gewaltig. Es ist nicht einfach, Art und Ausmaß von Rechtspositionen zu erkennen, die für Sie unter Wahrung Ihrer Rechte evtl. einwendungsrelevant sind. Wir wollen Ihnen daher dabei helfen, den Grad Ihrer Betroffenheit durch die Bahnplanung zu erfassen. Dazu haben wir mit tatkräftiger Unterstützung durch die Rechtsanwaltskanzlei Fridrich, Bannasch und Partner (FBP) Fragebögen erstellt, die als eine Art Checkliste wichtige Angaben von Ihnen erfassen sollen, die dann als Basis für eine Einwendung dienen können.

Es stehen vier (4) Fragebögen zu unterschiedlichen Betroffenheiten zur Verfügung:
1) Direkt betroffene Grundstückseigentümer
2) Landwirte (mit Zusatzblatt)
3) Gewerbetreibende
4) Immissionsbetroffene (z.B. Lärm, Erschütterungen, Feinstaub)

Bitte melden Sie möglichst umgehend zurück, ob Sie an der Fragebogenaktion teilnehmen möchten (Kontaktdaten unten).

Für die Interessierten im weiteren Verlauf: Wenn Sie Fragen zu den Fragebögen und/oder zu den Unterlagen haben, wenden Sie sich bitte an uns, wir helfen beim Ausfüllen. Ihren entsprechenden Einwendungsschriftsatz können Sie selbst formulieren und ggf. auch Textbausteine verwenden, die wir Ihnen noch zur Verfügung stellen werden. Einwendungen können bis zum 30. September 2020 - Ende der Einwendungsfrist - erhoben werden. Anregungen und Hilfen erhalten Sie zudem bei den öffentlichen Informationsveranstaltung von MUT.

Falls Sie eine individuelle Einwendung erstellen lassen wollen, können Sie sich gerne an die Kanzlei FBP wenden. Diejenigen, die das möchten, erhalten auf die Kanzlei lautendende Fragebögen. Für Rückfragen steht Ihnen die Kanzlei zur Verfügung.

Zur Finanzierung anwaltlicher Dienstleistungen unter besonderer Berücksichtigung der Belange der betroffenen Landwirte haben MUT und BLHV einen Finanzierungspool eingerichtet. Die anwaltlichen Dienstleistungen für Beratungen und die Abfassung von Einwendungsschriftsätzen werden auf Stundenabrechnungsbasis vergütet. Die dafür erforderlichen Arbeiten für das Einlesen in die Planunterlagen und die Formulierung der allgemeinen Teile eines Schriftsatzes werden von BLHV und MUT über die Einrichtung eines Finanzierungspools vergütet, der individuelle Teil geht zu Lasten des jeweiligen Mandanten. Spenden von Privatpersonen in den Pool sind willkommen. Der Zahlungsverkehr des Pools läuft über das Sonderkonto "MUT-Pool Spenden" IBAN DE57 6809 2300 0002 6444 10 BIC GENODE61STF bei der Volksbank Staufen e.G.

Bitte merken Sie sich vor:
Zur Erläuterung der äußerst umfangreichen Planunterlagen lädt MUT zu öffentlichen Informationsveranstaltungen unter "Corona-Bedingunge"" ein, und zwar schwerpunktmäßig die Bevölkerung der Kommunen Bad Krozingen, Hartheim und Eschbach am Freitag, dem 24. Juli 2020, 19 Uhr, in die Quellenhalle Schlatt und die Bevölkerung der Kommunen Heitersheim, Buggingen und Hügelheim am Freitag, dem 7. August 2020, 19 Uhr, auf den Rathausplatz Buggingen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre BLHV-MUT-Gruppe

Roland Diehl, Bernhard Walz
Vorstände MUT e.V.
Hauptgeschäftsstelle
Eichenweg 13, 79189 Bad Krozingen
Tel./Fax 07633/13171
vorstand@mut-im-netz.de

Otmar König, Rechtsassessor
Badischer Landwirtschaftlicher
Hauptverband e.V., Geschäftsstelle
Merzhauser Straße 111, 79100 Freiburg
Tel. 0761/27133-210; Fax -201
otmar.koenig@blhv.de

Alexandra Fridrich, Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verwaltungsrecht
Fridrich Bannasch & Partner Rechtsanwälte mbB
Kartäuserstraße 51a, 79102 Freiburg
Tel. 0761/383789-0 Fax -111
fridrich@fb-rae.de


 

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